Auszug - Änderung der bestehenden Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Samtgemeinde Hollenstedt (Friedhofssatzung)
Herr Wentzien erläutert die Vorlage.
Herr Mehler stellt den Antrag, dass bei jeder neuen Grabstelle bei der Verwendung von vorhandenen Altgrabsteinen, Feldsteinen bzw. Findlingen kein Nachweis erbracht werden muss.
Frau Melbeck erkundigt sich, ob sie alte Grabsteine entsorgen muss oder diese auf einen Friedhof in Hollenstedt umsetzen dürfen und ob die Verwendung von Findlingen möglich ist. Frau Markus erklärt, dass der Sachverhalt zu prüfen ist.
Herr Cohrs berichtet, dass gemäß § 25 Abs. 2 der Verwaltung glaubhaft zu machen ist, dass der Grabstein aus einem Land kommt wo keine Kinderarbeit herrscht.
Herr Wentzien lässt über den Antrag von Herrn Mehler, dass bei jeder neuen Grabstelle bei der Verwendung von vorhandenen Altgrabsteinen, Feldsteinen bzw. Findlingen kein Nachweis erbracht werden muss, abstimmen.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
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