Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich oder telefonisch darüber zu informieren, ob eine verloren gegangene Sache aufgefunden und evtl. im Fundbüro abgegeben wurde.
Das gemeindliche Fundbüro gilt als zentrale Stelle für Nachfragen hinsichtlich verlorener Gegenstände.
Rechtliche Grundlage
§§ 965ff Bürgerliches Gesetzbuch
Verlauf
Ob Ihre verloren gegangene Sache möglicherweise im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie telefonisch erfragen. Die Fundsache muss vom Eigentümer möglichst detailliert beschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Wenn das Eigentum nachgewiesen wurde, wird die Sache gegen Quittung ausgehändigt.
Mitzubringen
Ggf. Nachweise, die das Eigentum belegen, wie.z.B. PIN Code Karte fürs Handy
Gebühren
Grundgebühr 3,57 EUR, bei Sachen im Wert von 25 - 500 EUR beträgt die Gebühr 10% des Wertes