Samtgemeinde Hollenstedt

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Baumfällgenehmigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Baumschutzsatzung

Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-0
Telefax: 04171 69399-100
E-Mail: Homepage: ww­w.­land­kreis-har­bur­g.de
 
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