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Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

Allgemeine Informationen

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Petra von der HeidenStandort anzeigen
Amt / Bereich
FB 32 - Bürgerservice › Einwohnermeldeamt
Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 03 // EG
Hauptstraße 15
21279 Hollenstedt
Telefon: 04165 95-24
Telefax: 04165 95-9524
E-Mail:
Frau Gunda WillenbockelStandort anzeigen
Amt / Bereich
FB 32 - Bürgerservice › Einwohnermeldeamt
Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 02 // EG
Hauptstraße 15
21279 Hollenstedt
Telefon: 04165 95-27
Telefax: 04165 95-9527
E-Mail:
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