Nationale Klimaschutzinitiative
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Hollenstedt,
die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 Deutschlands langfristiges Ziel formuliert, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.
Dazu hat der Deutsche Bundestag mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetz die Klimaschutzziele angehoben:
- Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden.
- Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 % und bis 2040 um mindestens 88 % gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden
Gerade in Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen.
Die Samtgemeinde Hollenstedt hat sich innerhalb Ihres Leitbildes zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Energie verpflichtet. Daher ist es geboten auch Investitionen in energiesparende Technik vorzunehmen. Aus diesem Grund wird die Samtgemeinde Hollenstedt die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Hollenstedt energetisch sanieren. Die Sanierung soll in Kürze beginnen und wird bis zum 15.06.2021 abgeschlossen werden.
Das Projekt umfasst den Austausch der vorhandenen Quecksilberdampfleuchten der Flutlichtanlage durch LED-Leuchteinheiten. Gleichzeitig wird eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung installiert, die dafür sorgt, dass die Beleuchtung anlassbezogen reguliert werden kann.
Durch diese Maßnahme spart die Samtgemeinde Hollenstedt über 70 % des bisher verbrauchten Stroms ein. Dies entspricht einer durchschnittlichen Stromeinsparung aller Leuchtensysteme in Höhe von 11.827 kWh/a. Die prognostizierte CO²-Einsparung nach 20 Jahren beträgt 140 t.
Unter dem Förderkennzeichen 67K16391 wird die Samtgemeinde Hollenstedt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei diesem Vorhaben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt. Die Abwicklung erfolgt über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klimaschutz.de/de
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Durch die Kommunalrichtlinie werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen in den entsprechenden Kommunen gefördert. Diese Förderung betrifft u. a. investive Maßnahmen. Dadurch werden bestehende Anreize verstärkt, um die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen.
Damit ist die Samtgemeinde Hollenstedt eine von rund 4.500 Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, die Projekte innerhalb dieser Förderrichtlinie umsetzt.
Somit leistet auch die Samtgemeinde Hollenstedt ihren Beitrag zum Klimaschutz.
sgh/is
Ansprechpartner/in
Herr Daniel Heins![]() | |
Amt / Bereich FB 60 - Bauen (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 19 // 1. OG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-30 Telefax: 04165 95-9530 E-Mail: d.heins@hollenstedt.de | |
Herr Andreas Kuschel![]() | |
Amt / Bereich FB 20 - Finanzen Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 14 // 1. OG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-41 Telefax: 04165 95-9541 E-Mail: a.kuschel@hollenstedt.de |