Sie sind hier: Familie & SozialesKindergärten
Seite merken
Kindergärten in der Samtgemeinde Hollenstedt
Sie möchten Ihr Kind in einem Kindergarten der Samtgemeinde Hollenstedt anmelden?
Das Kindertagesstätten Gesetz für Niedersachsen gewährt
- einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz
- Beitragsfreiheit
Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gibt es ab dem 1. Lebensjahr, auf einen Elementarplatz (Kindergarten) ab dem 3. Lebensjahr
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht, ein individueller Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz besteht nicht - Informationen dazu finden Sie hier
Anspruch auf Beitragsfreiheit
- Anspruch auf Beitragsfreiheit besteht für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zu ihrer Einschulung
- der Anspruch bezieht sich grundsätzlich auf die Gruppenarbeit am Vormittag, die an fünf Tagen in der Woche mindestens vier Zeitstunden umfasst
- durch eine Arbeitgeberbescheinigung kann ein Mehrbedarf an Betreuung begründet werden, dieser ist jährlich nachzuweisen
- eine Betreuung über 40 Stunden hinaus wird nach § 3 der Gebührensatzung der Samtgemeinde Hollenstedt berechnet
Mittagsverpflegung
- Kinder, die über 13:00 Uhr hinaus betreut werden, müssen am Mittagessen teilnehmen, wenn dieses angeboten wird
- für Kinder mit der Betreuungszeit bis 13:00 Uhr ist keine Mittagsverpflegung vorgesehen
- Krippenkinder nehmen immer an einem Essen teil
- Kinder im Elementarbereich und in der Krippe erhalten das Essen zum Selbstkostenpreis
Eingewöhnungszeit
- die Eingewöhnung der Kinder im Krippenbereich wird nach dem Berliner Modell praktiziert und dauert unter Umständen bis zu 6 Wochen, in Einzelfällen sogar länger
- eine Bezugsperson muss in dieser Zeit anwesend sein
- zeitgleich werden pro Gruppe nur 2 Kinder aufgenommen, weitere Aufnahmetermine verzögern sich entsprechend
- ein Zeitpuffer für den beruflichen Wiedereinstieg ist dabei erforderlich
- eine Eingewöhnungszeit kann es auch im Elementarbereich geben
weitere Hinweise
- es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme/Teilübernahme der Kosten für eine Kindertagesstätte nach § 90 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zu stellen – das Formular finden Sie unten auf dieser Seite
- für Eltern, die aus dem Hamburger Umfeld in die Samtgemeinde Hollenstedt umgezogen sind, gilt Folgendes:
- wenn Sie den bis dahin genutzten Betreuungsplatz für Ihr Kind behalten möchten, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Betreuung in der Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Harburg (Formular am Ende der Seite) stellen, wenn die Samtgemeinde keinen adäquaten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen kann
- der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz durch die zuständige Behörde wäre damit erfüllt
- eine spätere Rückkehr in einen Kindergarten der Samtgemeinde ist nur möglich, wenn ein entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden kann
Bitte reichen Sie die Anträge auf Übernahme der Kosten nach § 90 SGB VIII und/oder Übernahme der Kosten für eine auswärtige Betreuung zur weiteren Bearbeitung im Familienservicebüro ein.
sgh/is

Kindergarten in Appel
Kindergarten in AppelAm Kinderspielplatz 1
21279 AppelKontakt:
Gabriele Dittbrenner
Telefon: 04165 217302
E-Mail: kiga.appel@ewetel.net
Der Kindergarten Appel verfügt über 2 Gruppen mit 45 Kindern.
21279 AppelKontakt:
Gabriele Dittbrenner
Telefon: 04165 217302
E-Mail: kiga.appel@ewetel.net
Der Kindergarten Appel verfügt über 2 Gruppen mit 45 Kindern.

Kindergarten in Dierstorf
Kindergarten in DierstorfAm Schäferstieg 6
21279 WenzendorfKontakt:
Nadine Kohn
Telefon: 04165 81783
Telefax: 04165 222110
E-Mail: kindergarten-dierstorf@ewetel.net
Der Kindergarten Dierstorf verfügt über insgesamt 43 Plätze, die in zwei Gruppen aufgeteilt sind. Er bietet vier Kindern die Möglichkeit einer integrativen Betreuung.
21279 WenzendorfKontakt:
Nadine Kohn
Telefon: 04165 81783
Telefax: 04165 222110
E-Mail: kindergarten-dierstorf@ewetel.net
Der Kindergarten Dierstorf verfügt über insgesamt 43 Plätze, die in zwei Gruppen aufgeteilt sind. Er bietet vier Kindern die Möglichkeit einer integrativen Betreuung.

Kindergarten und Krippe in Hollenstedt
Kindergarten und Krippe in HollenstedtJahnstraße 4
21279 HollenstedtKontakt:
Svenja Thomfohrde
Telefon: 04165 8883
E-Mail: Kindergarten-hollenstedt@web.de
Der Kindergarten Hollenstedt verfügt über insgesamt 75 Plätze im Elementarbereich, die in drei Gruppen aufgeteilt sind. Zusätzlich besteht eine Gruppe mit 15 Plätzen im Krippenbereich.
21279 HollenstedtKontakt:
Svenja Thomfohrde
Telefon: 04165 8883
E-Mail: Kindergarten-hollenstedt@web.de
Der Kindergarten Hollenstedt verfügt über insgesamt 75 Plätze im Elementarbereich, die in drei Gruppen aufgeteilt sind. Zusätzlich besteht eine Gruppe mit 15 Plätzen im Krippenbereich.

Kindergarten und Krippe in Moisburg
Kindergarten und Krippe in MoisburgImmenbecker Straße 21
21647 MoisburgKontakt:
Ilona Taebel
Telefon: 04165 6934
E-Mail: info@kita-abenteuerburg.de
Der Kindergarten Moisburg verfügt über insgesamt 50 Plätze im Elementarbereich die in zwei Gruppen aufgeteilt sind. Zusätzlich besteht eine Gruppe mit 15 Plätzen im Krippenbereich.
21647 MoisburgKontakt:
Ilona Taebel
Telefon: 04165 6934
E-Mail: info@kita-abenteuerburg.de
Der Kindergarten Moisburg verfügt über insgesamt 50 Plätze im Elementarbereich die in zwei Gruppen aufgeteilt sind. Zusätzlich besteht eine Gruppe mit 15 Plätzen im Krippenbereich.

Kindergarten in Regesbostel
Kindergarten in RegesbostelHauptstraße 14
21649 RegesbostelKontakt:
Nadine Ockelmann-Berg
Telefon: 04165 80075
E-Mail: kindergarten-regesbostel@ewetel.net
Der Kindergarten Regesbostel verfügt über 2 Integrationsgruppen mit insgesamt 36 Plätzen. Er bietet 8 Kindern die Möglichkeit einer integrativen Betreuung.
21649 RegesbostelKontakt:
Nadine Ockelmann-Berg
Telefon: 04165 80075
E-Mail: kindergarten-regesbostel@ewetel.net
Der Kindergarten Regesbostel verfügt über 2 Integrationsgruppen mit insgesamt 36 Plätzen. Er bietet 8 Kindern die Möglichkeit einer integrativen Betreuung.
B) freie Trägerschaft:
C) Sonstiges:
Hier erfahren Sie mehr über alle Kindergärten und Kindertagesstätten im Landkreis Harburg.
Ansprechpartner/in
Frau Monika Meretz![]() | |
Amt / Bereich FB 32 - Bürgerservice › Familienbüro Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 12 // EG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-65 Telefax: 04165 95-9565 E-Mail: m.meretz@hollenstedt.de |
Dokumente
![]() |
Kindergarten Anmeldung (106 kB) |
![]() |
Krippen Anmeldung (716 kB) |
![]() |
Antrag auswärtige Betreuung Stand März 2021 (295 kB) |
![]() |
Aufnahmekriterien (399 kB) |
![]() |
Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten (2 MB) |
![]() |
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten 08/2021 (2 MB) |
![]() |
Bescheinigung des Arbeitgeber (420 kB) |
![]() |
Einkommensbescheinigung für Selbstständige (175 kB) |
![]() |
Übernahmeantrag Elternbeitrag Förderung (559 kB) |