Ferienbetreuung für Grundschulkinder in der Samtgemeinde Hollenstedt
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
für Sie als berufstätige und allein erziehende Eltern ist es oft schwierig, eine Kinderbetreuung in der Ferienzeit zu organisieren. Insbesondere Schulkinder sind davon betroffen. Daher möchten wir Ihnen für die Schulferien eine Ferienbetreuung zu folgenden Terminen anbieten:
Osterferien
1. Ferienwoche vom 29.03.2021 – 01.04.2021
Anmeldeschluss: 28.02.2021
Sommerferien
1. Ferienwoche vom 26.07.2021 – 30.07.2021
2. Ferienwoche vom 02.08.2021 – 06.08.2021
3. Ferienwoche vom 09.08.2021 – 13.08.2021
Anmeldeschluss: 20.06.2021
Herbstferien
1. Ferienwoche vom 18.10.2021 – 22.10.2021
Anmeldeschluss: 10.09.2021
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Änderungen vorbehalten!
Während der o.g. Ferienzeiten könnte es sein, dass die Ferienbetreuung Corona bedingt nicht stattfinden kann. Dies ist immer von der aktuellen Lage abhängig und kann auch kurzfristig abgesagt werden.
Da es sich hierbei um ein freiwilliges Angebot der Samtgemeinde Hollenstedt handelt, richtet sich die Vergabe der Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und des Betreuungsbedarfes.
Um den Bedarf prüfen zu können, benötigen wir zu jeder Anmeldung von beiden Eltern einen Bedarfsnachweis, d.h. einen Arbeitgebernachweis, dass zu den genannten Ferienzeiten des „Arbeitnehmers“ kein Urlaubsanspruch bzw. kein Urlaub betriebsbedingt genommen werden kann. Sollte die Arbeitgeberbescheinigung bei der Anmeldung nicht vorliegen, können die Plätze nur vergeben werden, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Veranstaltungsort in den Ferien ist das Gelände der Grundschule in Moisburg, von dort aus werden alle Aktivitäten unternommen.
Für das Angebot ist gemäß der „Satzung über die Nutzung der nachschulischen Betreuung an den offenen Ganztagsschulen der Samtgemeinde Hollenstedt und der allgemeinen Ferienbetreuung an den Grundschulen der Samtgemeinde Hollenstedt und die Erhebung der Gebühren“ eine Gebühr von 16,00 € pro Tag zu entrichten.
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht.
Das tägliche Mittagessen ist in diesem Betrag bereits enthalten.
Das Team steht täglich von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Aus pädagogischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 20 Kinder pro Tag begrenzt.
Sollte ein Kind der Ferienbetreuung kurzfristig aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht am jeweiligen Betreuungsblock teilnehmen können, wird unter der Voraussetzung, dass spätestens am Morgen des ersten Tages des Betreuungsblocks die Abmeldung bei den Gruppenbetreuungen oder bei der Samtgemeinde Hollenstedt erfolgt, die Gebühr für den gesamten Block zurückerstattet. Eine Erstattung einzelner Fehltage ist ausgeschlossen. Kosten für die Verpflegung können aus organisatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie am Ende des jeweiligen Anmeldeschlusses.
Wichtig!
Kinder, die während der Schulzeit eine Schulbegleitung haben, können auch nur mit einer Begleitung an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Dies ist auf der jeweiligen Anmeldung zu vermerken.
Weitere Informationen für unterschiedliche Kinderbetreuungsangebote im Landkreis Harburg haben wir für Sie zusammengestellt und finden Sie wie folgt:
https://familie.landkreis-harburg.de/
Ansprechpartner/in
Frau Antonia Firsching![]() | |
Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 01 // EG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-20 Telefax: 04165 95-9520 E-Mail: a.firsching@hollenstedt.de | ![]() |
Dokumente
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Satzung nachschulische Betreuung (2 MB) |
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Infos zur Ferienbetreuung (378 kB) |
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Bescheinigung zur Ferienbetreuung (108 kB) |
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Anmeldeformular Ostern 2021 (485 kB) |
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Anmeldeformular Sommer 2021 (486 kB) |
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Anmeldeformular Herbst 2021 (483 kB) |