Samtgemeindeausschuss
Die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses können Sie hier einsehen.
Als weiteres Organ der Samtgemeinde ist der Samtgemeindeausschuss (SGA) ebenfalls an der kommunalen Willensbildung beteiligt. Neben seiner wesentlichen Aufgabe, der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse, hat der Samtgemeindeausschuss auch einen eigenen Aufgabenkreis, in dem er abschließend entscheidet.
Der Samtgemeindeausschuss besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern (mit dem Samtgemeindebürgermeister als Vorsitzenden und sechs aus der Mitte des Rates bestimmten Beigeordneten). Der SGA setzt sich wie folgt (Stand 01.11.2021) zusammen:
a) Samtgemeindebürgermeister,
b) Gruppe CDU/SPD (4 Ratsmitglieder),
c) WGH (1 Ratsmitglied),
d) GRÜNE (1 Ratsmitglied)
Die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nicht öffentlich.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates.
Daneben obliegen ihm zahlreiche spezielle Zuständigkeiten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Angelegenheiten, die aus dem Bereich der Routinegeschäfte der täglichen Verwaltung herausragen, und denen z.T. eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommt, ohne dass eine Zuständigkeit des Rates vorliegt.
Zu den Aufgaben gehören z.B. die Entscheidung über die Zulässigkeit von Einwohneranträgen sowie Bürgerbegehren, die Entscheidung über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis, ebenso Personalangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Samtgemeindebürgermeister.
Ferner beschließt der SGA über die Angelegenheiten, die nicht dem Samtgemeinderat oder dem Samtgemeindebürgermeister obliegen. Ihm steht damit eine sog. Lückenkompetenz oder Auffangzuständigkeit zu.
Dazu gehören z.B. der Ankauf von Grundstücken und die Vergabe von Aufträgen, sofern bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.
Ansprechpartner/in
Herr Alexander Schultz | |
Amt / Bereich FB 10 - Interner Service (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 09 // EG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-13 Telefax: 04165 95-9513 E-Mail: a.schultz@hollenstedt.de |