Schiedspersonen und Schöffen
Schiedspersonen sind für die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zuständig. Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Samtgemeinderat gewählt. Die gewählten Schiedspersonen sind vom Direktor des Amtsgerichtes zu bestätigen und zu verpflichten. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Wissenswertes über das Schiedsamt erfahren Sie über die unten stehenden Links.
Schiedspersonen in der Samtgemeinde Hollenstedt sind:
Schiedsfrau
Dörte Mißfeld
Wiesenweg 2
21649 Regesbostel
04165 971195
stellvertretender Schiedsmann
Rolf Blaufelder
Waldweg 11
21649 Regesbostel
04165 6353
Für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Tostedt und den Strafkammern beim Landgericht hat die Samtgemeinde alle vier Jahre Vorschlagslisten aufzustellen, die vom Samtgemeinderat zu beschließen sind.
Dies gilt ebenfalls für die Jugendschöffen beim Jugendgericht des Amtsgerichts bzw. den Jugendstrafkammern beim Landgericht.
Gewählt werden die Schöffen und Jugendschöffen von den Gerichten.
Ansprechpartner/in
Herr Alexander Schultz![]() | |
Amt / Bereich FB 10 - Interner Service (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 09 // EG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-13 Telefax: 04165 95-9513 E-Mail: a.schultz@hollenstedt.de | ![]() |