Samtgemeinderat
Die Mitglieder des 11. Samtgemeinderates können Sie hier einsehen!
Der Samtgemeinderat ist die Volksvertretung auf kommunaler Ebene. Er ist trotz Wahl durch das Volk kein Parlament, sondern vielmehr ein Verwaltungsorgan und damit Teil der Samtgemeindeverwaltung, also der Exekutive. Der Samtgemeinderat wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt.
Als oberstes Organ der Samtgemeinde ist der Samtgemeinderat für wesentliche Angelegenheiten der Samtgemeinde, die für die örtliche Gemeinschaft und ihre Belange von nachhaltiger Bedeutung sind, zuständig.
Dazu gehören z.B. die Beschlussfassung über den Haushalt mit der Festsetzung des Investitionsprogramms, der Erlass von Satzungen und Verordnungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und die Aufnahme von Krediten.
Durch diese und weitere Aufgaben des Samtgemeinderates wird das kommunalpolitische Geschehen in der Samtgemeinde wesentlich bestimmt. Die Zuständigkeiten des Samtgemeinderates sind im Vergleich zu denen der Organe "Samtgemeindeausschuss" und "Samtgemeindebürgermeister" die bedeutendsten und umfassendsten.
Die letzte Kommunalwahl, bei der neben einem neuen Kreistag und neuen Gemeinderäten auch der Samtgemeinderat gewählt wurde, fand am 12. September 2021 statt.
Die Wahlperiode hat am 01.11.2021 begonnen; sie endet mit Ablauf des 31.10.2026.
Der Rat der Samtgemeinde besteht - in Abhängigkeit von der Zahl der EinwohnerInnen - aus dem Samtgemeindebürgermeister und 28 Ratsfrauen und Ratsherren; ihm gehören (Stand 01.11.2021) an:
CDU-Fraktion = 11 Mitglieder;
SPD-Fraktion = 4 Mitglieder;
Bündnis 90 / GRÜNE = 5 Mitglieder;
Wählergemeinschaft Hollenstedt = 7 Mitglieder;
FLD = 1 Mitglied
und der Samtgemeindebürgermeister.
Der Samtgemeinderat hat am 01.11.2021 aus seiner Mitte den Ratsvorsitzenden Ratsmitglied Manfred Cohrs gewählt. Dieser übt sein Amt ehrenamtlich aus. Neben der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzungen und weiteren Aufgaben obliegt ihm die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts sowie die Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Samtgemeinderat - zuletzt in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2021 - Fachausschüsse gebildet. Weitere Einzelheiten hierüber entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Verlinkungen.
Ansprechpartner/in
Herr Alexander Schultz![]() | |
Amt / Bereich FB 10 - Interner Service (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 09 // EG Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-13 Telefax: 04165 95-9513 E-Mail: a.schultz@hollenstedt.de |