Samtgemeindebürgermeister
Bei der Stichwahl am 06. Oktober 2013 haben die Bürgerinnen und Bürger den hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister Heiner Albers, dessen Dienstantritt am 1. Januar 2014 begonnen hat, für 8 Jahre gewählt.
Der Samtgemeindebürgermeister ist neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuß das dritte Organ der Samtgemeinde. Ihm obliegt die gesetzliche Vertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Er ist Leiter der Verwaltung und Vorgesetzter der Personals.
Zum Aufgabenbereich gehören weiterhin die repräsentative Vertretung der Samtgemeinde sowie neben zahlreichen anderen Funktionen die Ausführung der Beschlüsse des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses. Ferner sind die Beschlüsse der Ausschüsse sowie des Samtgemeindeausschusses und damit indirekt die des Samtgemeinderates vorzubereiten. Hinzu kommen die Wahrnehmung der "Geschäfte der laufenden Verwaltung", die Öffentlichkeitsarbeit und die der Samtgemeinde obliegenden weiteren Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises. Eingeschlossen ist die Beratung und Unterstützung der sieben Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Vertretung des SGB ist unterschiedlich geregelt. Bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde und bei seinen Aufgaben im Zusammenhang mit den Sitzungen des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses wird er vom ehrenamtlich tätigen 1. stellv. SGB vertreten; bei seinen Aufgaben als Leiter der Verwaltung und bei der rechtlichen Außenvertretung wird er von seinem hauptamtlich tätigen allgemeinen Vertreter vertreten.
Ansprechpartner/in
Herr Heiner Albers - Samtgemeindebürgermeister -![]() | |
Ämter / Bereiche Samtgemeindebürgermeister (Amt I) (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Zimmer 07 Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165 95-10 Telefax: 04165 95-66 E-Mail: h.albers@hollenstedt.de | ![]() |
Dokumente
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